Wohnungsgenossenschaft Rheinberg eG Wohnungsgenossenschaft eG, Rheinberg

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Aufgrund Gesetzesänderung gilt ab dem 01.05.2024 Folgendes:

 

Wichtige Informationen zu Ihrem TV-Empfang und Ihrer Betriebskostenabrechnung

Hier: gesetzl. Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

 

Derzeit versorgt Vodafone (früher: Unitymedia) Ihre Wohnung mit Kabel-TV. Die Kosten dafür haben wir bisher über die Betriebskosten abgerechnet.

 

Inzwischen gab es eine Gesetzesänderung: Die Position für das Kabel-TV in Ihren Betriebskosten entfällt. Wir dürfen diese Kosten in Höhe von derzeit EUR 9,22 brutto dann nicht mehr über die Betriebskosten umlegen und haben daher den Vertrag mit Vodafone zur Versorgung mit Kabel-TV zum 30.04.2024 gekündigt.

 

Das bedeutet: Ab dem 01.05.2024 muss jeder Bewohner einen eigenen Kabel-TV Vertrag schließen, um weiter Kabel-TV von Vodafone zu empfangen. Sie können natürlich auch einen Vertrag mit einem TV-Anbieter Ihrer Wahl schließen. Angebote finden Sie auf den Internet-Seiten der Anbieter.

 

Wir haben zusätzlich mit der Telekom einen Gestattungsvertrag geschlossen, der die Telekom berechtigt, einen Glasfaseranschluss in Ihr Haus zu verlegen. Damit könnten Sie auch etwaige Verträge mit der Telekom nach Durchführung der Anschlussarbeiten diesbezüglich abschließen.

 

Wenn Sie jedoch einen eigenen Kabel-TV-Vertrag mit Vodafone schließen, brauchen Sie keine neuen Geräte, keine neue Verkabelung und die Sender bleiben auf dem gewohnten Senderplatz. Sie empfangen Fernsehen wie gewohnt und ohne Unterbrechung. Sofern Sie keinen gültigen Kabel-TV Vertrag haben, behält sich Vodafone vor, ab dem 01.05.2024 das Kabel-TV Signal zu deaktivieren. Mehr Infos von Vodafone bekommen Sie unter www.bewohnerplus.de/kabeltv oder telefonisch unter: 0800 664 91 09 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr). Im Hinblick auf den Kabelanschluss hat die Vodafone eine Preiszusicherung für die Mieter gemacht, sodass sich die Kosten für Kabel-TV zunächst auf EUR 9,99 brutto belaufen würden.

 

 

Ich möchte aber eine eigene Parabolantenne anbringen, darf ich das?
 

"Mieter haben keinen Anspruch auf Installation einer Satellitenschüssel, wenn sie auf andere Weise gewünschte Fernsehprogramme empfangen können." Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seinerzeit entschieden.

Wir haben die Wohnungen - mit Ausnahme unserer Objekte in Rheinberg-Millingen - alle mit einem modernen Kabelanschluss ausgestattet. Über diese Versorgung können Sie als Mieter ein großes nationales sowie auch internationales Programm empfangen. Zudem besteht die Möglichkeit Zusatzprogramme zu bestellen. Ob Sie hierfür einen Decoder benötigen, kann Ihnen Vodafone beantworten.

Darüber hinaus gelangen immer mehr Gerichte zu dem Ergebnis, dass die Alternative Internetfernsehen dem Mieter auch im Hinblick auf die notwendigen technischen Fähigkeiten und die Qualität der Übertragung zumutbar ist und damit ein Rechtsanspruch auf Anbringung einer Satellitenantenne nicht besteht.

Unsere Mieter können also alle wichtigen Radio- und Fernsehsender empfangen. Damit erübrigt sich die Installation einer eigenen Antenne oder Satellitenschüssel.

Das Montieren und Verdübeln einer Antennenanlage ist ein Eingriff in die Bausubstanz, den wir nicht erlauben können. Deshalb kann es auch weiter nicht verwundern, dass wir im Einzelfall Mieter dazu auffordern, eigenmächtig angebrachte Parabolspiegel auf eigene Kosten wieder zu entfernen.