Wohnungsgenossenschaft Rheinberg eG Wohnungsgenossenschaft eG, Rheinberg

02843-95 93 90

Es schneit, was ist zu beachten?


Auch wenn es in unseren Breitengraden seltener oder teilweise nur sehr wenig schneit, so ist man doch nicht vom Winterdienst befreit. Auf einmal ist es wieder soweit, der Winter ist „in vollem Gange“.

Daher dürfen wir gem. Satzung der Stadt Rheinberg auf folgendes aufmerksam machen:


Wann muss geräumt und/oder gestreut werden?


Wenn Schnee gefallen ist, besteht zwischen 7.00 und 20.00 Uhr Räumungs- und Streupflicht. Eingangsbereiche, Bürgersteige bzw. Gehwege vor, neben und hinter dem Haus müssen 1,20m breit geräumt werden. Zu Parkplätzen oder Mülltonnen reicht ein schmaler Streifen (60cm).

Bei Dauerschneefall muss nicht andauernd geräumt werden. Schneit es nur noch geringfügig, muss man im Laufe des Tages wiederholt fegen und Räumen. Bei Glatteis muss sofort gestreut werden!

 

Kann ich mich von der Schnee- und Glatteisbeseitigung befreien lassen?


Ganz klar: Nein!

Auch wer berufstätig, urlaubsabwesend, krank oder betagt ist, hat turnusmäßig für ordnungsgemäße Beseitigung von Schnee- und Eisglätte zu sorgen, sprechen Sie also rechtzeitig mit Nachbarn, Freunden oder (bezahlten) Helfern, um die Erfüllung der Pflichten auch dann zu sichern, wenn Sie nicht selbst tätig werden können. Bitte beachten Sie auch, dass das Salzstreuen – der Umwelt zuliebe – unterbleibt und streuen Sie stattdessen mit Sand oder Granulat, wenn ein Abstumpfen der Wege erforderlich ist.

 

Was ist eine „Schneekarte“ und wie funktioniert sie?


In etlichen Objekten gibt es mittlerweile eine „Schneekarte“. Bei diesen Objekten ist die Schneebeseitigung im täglichen Wechsel aller Mietparteien durchzuführen – angefangen im Erdgeschoss links - und umfasst alle Zuwege (vor, hinter und neben dem Haus):

Wer die Schneekarte hat, ist am nächsten Schneetag für den Winterdienst zuständig. Nach dem Schneetag darf die Karte an den nächsten Haushalt weitergegeben werden.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob es bei Ihnen im Haus eine Schneekarte gibt, sprechen Sie Ihre Nachbarn an. Sofern Sie als Hausgemeinschaft noch keine solche Schneekarte haben und gerne eine hätten, bitten wir um Info.


Sie möchten den Winterdienst gerne fremdvergeben?


In einigen Objekten haben wir die Schnee- und Glatteisbeseitigung bereits fremdvergeben, d.h. die damit verbundenen Pflichten erfüllt jemand anderes für Sie, wenn sich Glatteis bildet oder Schnee fällt. Die Kosten dafür rechnen wir über die Betriebskostenvorauszahlung ab. Sollten Sie diese Aufgaben gerne durch Dritte bewältigen lassen, sprechen Sie uns an! Es ist allerdings lediglich möglich, die Vergabe Objektweise zu erteilen, daher müssen sich die Nachbarn einig sein.